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   BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72   

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https://dejure.org/1973,136
BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72 (https://dejure.org/1973,136)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1973 - V C 108.72 (https://dejure.org/1973,136)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1973 - V C 108.72 (https://dejure.org/1973,136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines Klagebegehrens auf die Aufhebung der Überleitungsanzeige - Bei einer Überleitungsanzeige einzuhaltende Förmlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG §§ 90, 91

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 42, 198
  • FEVS 21, 321
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69

    Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72
    Zwar sind im Widerspruchsverfahren gegen die Überleitungsanzeige sozial erfahrene Personen beteiligt worden, obwohl dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe zuletzt BVerwGE 34, 219 [224]) nicht erforderlich war.

    Die Überleitungsanzeige ist schriftlich abgefaßt, bezeichnet den überzuleitenden Anspruch und - zusammen mit dem Widerspruchsbescheid - die Hilfe, wegen der die Überleitung erfolgt (BVerwGE 34, 219 [225]).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht schon früher entschieden hat, kommt es für die Rechtmäßigkeit der Überleitung nicht auf das Bestehen der übergeleiteten Forderung an (BVerwGE 34, 219 [220 f.]).

  • BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
    Auszug aus BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in seiner in BVerwGE 29, 229 (233 f.) [BVerwG 27.03.1968 - V C 3/67] veröffentlichten Entscheidung auf Bedenken hingewiesen, die sich ergeben könnten, wäre die Überleitung auch dann Rechtens, wenn die Hilfe zu Unrecht geleistet worden ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem in BVerwGE 29, 229 (232) [BVerwG 27.03.1968 - V C 3/67] veröffentlichten Urteil näher ausgeführt, daß eine Mitteilung nur dann unverzüglich herausgegeben ist, wenn der Träger der Sozialhilfe ohne schuldhaftes Zögern etwaige Unterhaltspflichtige ermittelt.

  • BVerwG, 23.06.1971 - V C 12.71

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72
    Auf die in BVerwGE 38, 205 (207) [BVerwG 23.06.1971 - V C 12/71] angeschnittene Frage des Verhältnisses von Ersatzanspruch und Überleitung braucht deshalb hier nicht eingegangen zu werden.
  • BVerwG, 02.07.1969 - V C 88.68

    Hilfeleistung im Eilfall - Erstattungspflichten zwischen dem Träger der

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon früher entschieden, daß ein Erstattungsanspruch gegen den Träger der Sozialhilfe nicht entsteht, wenn ein Versicherungsträger in der irrtümlichen Annahme seiner Leistungspflicht (vor-)geleistet hat (BVerwGE 32, 279).
  • BVerwG, 05.12.1969 - V C 66.68

    Inanspruchnahme eines unterhaltspflichtigen Sowjetzonenflüchtlings im Weg der

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72
    Die Überleitungsanzeige leidet im vorliegenden Falle auch nicht daran, daß sie keine Erwägungen darüber enthält, ob die Inanspruchnahme des Klägers eine Härte im Sinne des § 91 Abs. 3 BSHG bedeutet (BVerwGE 34, 260 [BVerwG 05.12.1969 - V C 66/68] [262]).
  • BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe -

    Der Umstand, dass die beratende Beteiligung zumindest eines sozial erfahrenen Dritten dennoch erfolgt ist, führt nicht zur formellen Rechtswidrigkeit des Widerspruchsbescheids, denn § 116 Abs. 2 SGB XII verpflichtet nur in bestimmten Konstellationen zur Beteiligung, schließt diese in anderen aber nicht aus (so bereits zur inhaltsgleichen Regelung des § 114 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz BVerwGE 42, 198 RdNr 9) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 23 SO 288/14

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Anspruchsübergang nach § 93 SGB 12 -

    (Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Auflage 2014, § 93, Rn. 25; H. Schellhorn in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Auflage, § 93, Rn. 9; BVerwG v. 17.05.1973 - V C 108.72 - juris, Rn. 12).
  • BSG, 23.02.2023 - B 8 SO 9/21 R

    Rückforderungsrecht bei Verarmung des Schenkers; Löschung eines Wohnungsrechts

    Hängt der Übergang des Anspruchs nicht allein von der Überleitungsanzeige, sondern daneben von der tatsächlichen, im Zeitpunkt der Herausgabe der Überleitungsanzeige nicht notwendig bestimmbaren Hilfeleistung ab, so muss nach dem System der gesetzlichen Regelung nicht notwendigerweise beziffert werden (BVerwG vom 17.5.1973 - V C 108.72 - BVerwGE 42, 198, 201 - juris RdNr 14; vgl auch BVerwG vom 5.5.1983 - 5 C 112.81 - BVerwGE 67, 163, 165 - juris RdNr 9; vgl aber BSG vom 29.8.2019 - B 14 AS 50/18 R - BSGE 129, 80 = SozR 4-4200 § 34 Nr. 4, RdNr 15 ff zur ausschließlich isolierten Feststellung der Sozialwidrigkeit im Anwendungsbereich des § 34 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - ) .
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